Bei Testament, Erbvertrag und mehr

Was uns im Erbrecht auszeichnet

Im Erbrecht geht es ums Erben und Vererben. Im Erbfall geben wir Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über Ihre Ansprüche. Wir erklären Ihnen z.B. die gesetzliche Erbfolge, was ein Pflichtteil oder ein Pflicht­teil­er­gänzungs­anspruch ist. Falls Sie Ihre Erbfolge regeln möchten, beraten wir Sie gerne über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Testament oder einen Erbvertrag rechtssicher gestalten. Kompetenz, klare Kommunikation, und das erfolgreiche Umsetzen individueller rechtlicher Lösungen ist, was uns auszeichnet.

Fachliche Kompetenz im Erbrecht

Erstellung und Überprüfung eines Tes­ta­ments

Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wem man etwas vererben will. Sie haben sich sicher Gedanken gemacht, wie Sie ihr Erbe regeln wollen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren letzten Willen rechtssicher zu gestalten. Gerne überprüfen wir auch ein von Ihnen erstelltes Testament, das Sie auch handschriftlich erstellen können. Das ist bei einem Erbvertrag nicht möglich, denn dieser bedarf der notariellen Form.

Gestaltung eines Erb­ver­trags

Mit einem Erbvertrag regeln Sie mit Ihrer Ehefrau, Ihrem Ehemann oder auch mit Dritten finanzielle Angelegenheiten für den Erbfall. Ein Erbvertrag ist in erster Linie ein Vertrag, an den sich die Vertragschließenden halten müssen. Es ist daher gut zu überlegen, wie ein solcher Erbvertrag gestaltet werden soll. Im Gegensatz zum Testament, welches auch handschriftlich abgefasst werden kann, bedarf es bei einem Erbvertrag der notariellen Form.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie im Bedarfsfall in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. In der Vorsorgevollmacht wird klar geregelt, in welchen Angelegenheiten, die ausgewählte Person rechtliche Entscheidungen für Sie treffen kann. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie zu der Person, die mit der Vollmacht ausgestattet werden soll, vollstes Vertrauen haben. Wir beraten Sie bei der Abfassung der Vorsorgevollmacht und teilen Ihnen mit, was Sie beachten müssen.

Patienten­ver­fü­gung

Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, wer für den Fall, dass Sie in medizinische Angelegenheiten nicht mehr einwilligen können, bestimmen kann, welche medizinischen Maßnahmen noch durchgeführt werden sollen. In einer Patientenverfügung legen Sie aber auch fest, welche Untersuchungen und Heilbehandlungen Sie wünschen und welche nicht. Ärzte und Betreuer und auch die Bevollmächtige als Ihre Vertreterin sind an Ihre Wünsche gebunden, sofern der Wille klar festgelegt und verständlich ist. Wir helfen Ihnen bei der Abfassung der Patientenverfügung

Erbauseinandersetzung

In der Regel erbt nicht eine Person alleine, sondern mehrere Personen zusammen. Diese Personen bilden dann eine Erbengemeinschaft.

Die Erbengemeinschaft verwaltet den Nachlass und begleicht anfallende Nachlass­kosten und Verbindlich­keiten. Weitere Aufgabe der Erben­gemeinschaft ist es nach den Wünschen und Vorgaben den Nachlass auseinander zu setzen.

Bei der Erbaus­einandersetzung entsteht zwischen den Erben häufig Streit. Wir helfen Ihnen, mit den Miterben erfolgreich zu verhandeln und den Streit zwischen den Erben zu lösen. Eine einvernehmliche Lösung ist immer einer Teilungs­ver­stei­ge­rung oder Erb­auseinander­setzungs­klage vorzuziehen. Solch eine Klage verursacht nämlich hohe Anwalts- und Gerichts­kosten, sodass dies immer nur das letzte Mittel sein sollte. 

Mit unserer Erfahrung verhandeln wir in Ihrem Interesse bei einer Erbauseinandersetzung. Nutzen Sie unsere Professionalität und Lösungsorientierung..

Beantragung eines Erb­scheins

Ein Erbschein ist beim Nachlassgericht zu beantragen. Zuständig ist das Nachlassgericht, in dem der Verstorbene seinen letzten Aufenthalt gehabt hat. Sie können den Erbschein beim Nachlassgericht selbst stellen. Es ist aber für Sie einfacher, dies von einer Notarin erledigen zu lassen. Diese kümmert sich im Vorfeld darum, dass alle notwendigen Unterlagen für den Antrag vorliegen und der Antrag beim richtigen Nachlassgericht gestellt wird.

Pflichtteilsansprüche

Wenn Sie gesetzlicher Erbe nach dem Verstorbenen sind, dieser aber durch ein Testament einen anderen als Erbe eingesetzt hat, können Sie Pflichtteils­ansprüche gegen den Erben geltend machen. Pflichtteil­berechtigte sind die Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ihr Ehegatte aber auch Ihre Eltern. 

Die Ausschlagung einer Erbschaft durch Sie, kann zur Folge haben, dass Sie Ihren Pflichtteil geltend machen können. Die Ausschlagung des Erbes kann sinnvoll sein, wenn Sie sonst als Erbe die vom Erblasser verfügte Einschränkungen befolgen müssen, z.B. eine Testaments­vollstreckung. Für den überlebenden Ehegatten gilt, dass er bei Ausschlagung des Erbes, Zugewinn gelten machen kann und daneben seinen Pflichtteil verlangen kann. Dies kann finanziell attraktiver sein, als Erbe zu werden.

Wir beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten, Ihren Pflichtteil gelten zu machen.

Schenkungsvertrag • Übergabevertrag

Sie können jederzeit schon zu Lebzeiten durch einen Schenkungs­vertrag an Ihre Erben oder an andere Dritte Vermögen verschenken und Grundstücke übertragen (Übertragungs­­vertrag). Wenn Sie Ihr gesamtes Vermögen verschenken, birgt dies das Risiko, dass Ihre Erben, wenn Sie innerhalb der nächsten zehn Jahre nach Schenkung versterben, gegen den Beschenkten Pflicht­teils­­ergänzungs­­ansprüche geltend machen. Sie sollten daher bei einer Schenkung immer auch die Folgen bedenken, die eintreten, wenn Sie versterben. Ebenso sollten Sie sich steuer­­rechtlich beraten lassen, ob die Schenkung steuerrechtlich Sinn ergibt.

Individuelle rechtliche Lösungen

Wir entwickeln kreativ individuelle rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen. Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert, setzen auf klare Kommunikation und bieten Ihnen einen persönlichen Service.

Mit unseren Stärken und fachlichem Profil sind wir die Richtigen für Sie.

Beratungs­gespräch

Wir nehmen uns in einem ersten Beratungsgespräch Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.

Individuelle Strategie

Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele.

Erfolgreiche Umsetzung

Wir gehen Schritt für Schritt vor, um die Strategie umzusetzen und eine Lösung außergerichtlich oder gerichtlich zu erzielen.

Advocatae Kanzlei Berlin – wir setzen uns auch auf diesen Gebieten für Sie ein

Weitere Fachgebiete

Familienrecht

Wir entwickeln tragfähige und zukunftsorientierte familienrechtliche Lösungen.

Notarielle Angelegen­heiten

Wir beurkunden und beglaubigen Ihre Dokumente.

Immobilienrecht

Wir beraten Sie umfassend und kompetent bei allen Themen rund um Immobilien.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Beratung und rechtliche Vertretung zu bemühen.

Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer strategisch bei Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Wie können wir Ihnen helfen?

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